Länder
| Land | Referenzen | QA-Anforderungen | Grenzüberschreitende Anerkennung | Grenzüberschreitende Berechtigung | Grenzüberschreitende Bedingungen | Grenzüberschreitender Hinweis | Verfügbarkeit des europäischen Ansatzes | Europäischer Ansatz | DEQAR-Länder-URL | iso_3166_alpha2 | iso_3166_alpha3 | DEQAR-Länder-ID |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Land | Referenzen | QA-Anforderungen | Grenzüberschreitende Anerkennung | Grenzüberschreitende Berechtigung | Grenzüberschreitende Bedingungen | Grenzüberschreitender Hinweis | Verfügbarkeit des europäischen Ansatzes | Europäischer Ansatz | DEQAR-Länder-URL | iso_3166_alpha2 | iso_3166_alpha3 | DEQAR-Länder-ID |
| Albanien | - Der albanische Qualifikationsrahmen (AQF) - Enic Naric - Ministerium für Hochschulbildung - Gesetz Nr. 80/2015 „Über Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung in Hochschuleinrichtungen der Republik Albanien" (auf Albanisch) - Albanien - Europäischer Hochschulraum | - Institutionelle und Programmbewertungen: alle sechs Jahre durchgeführt. | Genehmigung des Akkreditierungsausschusses der albanischen Qualitätssicherungsagentur im Hochschulbereich(ASCAL). |
Die albanische Agentur für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung(ASCAL) muss dem Antrag der Hochschule auf Akkreditierung durch eine ausländische Qualitätssicherungsagentur zustimmen. |
nationale QS-Kriterien | NEIN | https://data.deqar.eu/country/2 | AL | ALB | 2 | ||
| Andorra | - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Andorra - Europäischer Hochschulraum | - Institutionelle und Programmbewertungen.: | NEIN | (unbekannt) |
https://data.deqar.eu/country/4 | ANZEIGE | UND | 4 | ||||
| Armenien | - Ministerium für Hochschulbildung - Nationaler Bildungsqualifikationsrahmen der Republik Armenien (ANQF) - Enic Naric - Armenien - Europäischer Hochschulraum | - Institutionelle Akkreditierung: ist ein verpflichtender Prozess für alle Hochschuleinrichtungen (privat oder öffentlich) in Armenien tätig und eine Voraussetzung für die Programmakkreditierung. - Programmakkreditierung: Die Programmakkreditierung erfolgt auf Initiative der Hochschule, auf freiwilliger Basis, mit Ausnahme medizinischer Studiengänge, die Akkreditierung von was Pflicht ist. | Automatisch. Die Akkreditierungsergebnisse werden im staatlichen Akkreditierungsregister aufgeführt. |
Eine Registrierung bei EQAR ist ausreichend. |
Die Agenturen folgen ihrem Üblichen, eigene Standards und Verfahren. Vor Beginn des Akkreditierungsverfahrens sollte die Hochschule die nationale Agentur, das National Center for Professional Education Quality Assurance, informieren (ANQA). | Der gesetzliche Rahmen, der es Hochschuleinrichtungen ausdrücklich erlaubt, eine Qualitätssicherungsagentur zu wählen, ist der Regierungsbeschluss Nr. 301 vom März 19, 2014, Regierungsbeschluss Nr. 978 vom Juni 30, 2011 zur Änderung der Verordnung über die staatliche Akkreditierung von Bildungseinrichtungen, die in der Republik Armenien Berufsbildungsprogramme und deren Spezialisierungen anbieten (Kugeln 11 Und 19). |
Ja | ... |
https://data.deqar.eu/country/8 | BIN | ARM | 8 |
| Österreich | - ENIC NARIC - Ministerium für Hochschulbildung - Das österreichische externe QS-Framework - Präsentation durch das zuständige Ministerium (2013) - Nationaler Qualifikationsrahmen Österreich - Österreich - Europäischer Hochschulraum - Gesetz zur Qualitätssicherung im Hochschulwesen – HS-QSG | - Institutionelle und anfängliche Programmakkreditierung: Private Hochschuleinrichtungen - Eigene Methodik: Pädagogische Hochschulen an Universitäten - Institutionelle Prüfung: Öffentliche Universitäten; Fachhochschulen nach einem ununterbrochenen Akkreditierungszeitraum von 12 Jahre - Institutionelle und anfängliche Programmakkreditierung: Fachhochschulen | Registrierung bei EQAR; Qualitätssicherungsagenturen müssen außerdem eine Interessensbekundung beim Bundesministerium für Bildung einreichen, Wissenschaft und Forschung. |
Einhaltung der Kriterien durch dieBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. |
Siehe Punkt §19 des Gesetzes zur Qualitätssicherung im Hochschulwesen – HS-QSG |
Ja |
|
https://data.deqar.eu/country/10 | BEI | AUT | 10 | |
| Aserbaidschan | - Die Reihenfolge der Akkreditierung von Hochschuleinrichtungen (auf Russisch) - Ministerium für Hochschulbildung - Enic Naric - Aserbaidschan - Europäischer Hochschulraum | - Institutionelle und Programmakkreditierung: Die Akkreditierung wird jeweils durchgeführt 5 Jahre oder alle 3 Jahre bei transnationalen Bildungsanbietern. | NEIN | https://data.deqar.eu/country/11 | DER | KOMMEN | 11 | |||||
| Weißrussland | - Ministerium für Hochschulbildung - Regelungen zum Verfahren der staatlichen Akkreditierung (2011) - ENIC NARIC - Weißrussland - Europäischer Hochschulraum | NEIN | https://data.deqar.eu/country/16 | VON | BLR | 16 | ||||||
| Belgien (Flämische Gemeinschaft) | - Beschluss der flämischen Regierung zur Hochschulbildung (auf Niederländisch, Kunst. II. 122. § 4, der „Kodex Hochschulbildung“ 2013) - Belgien Flämische Gemeinschaft - Europäischer Hochschulraum - ENIC-NARIC - Ministerium für Hochschulbildung | - Institutionelle Überprüfung und Programmakkreditierung: Hochschulen und Universitäten benötigen eine institutionelle Überprüfung und müssen die Bewertung der Qualität ihrer Programme organisieren. Andere Hochschulen benötigen eine Programmakkreditierung. Für alle neuen Programme ist eine Erstakkreditierung und eine Erstakkreditierung durch NVAO obligatorisch. Nur Bildungsanbieter, die im flämischen Hochschulregister eingetragen sind, können gesetzlich anerkannte Abschlüsse verleihen. Für die Durchführung neuer Studiengänge oder für Studiengänge mit begrenzter Akkreditierungsdauer ist weiterhin eine Programmakkreditierung erforderlich (der „Kodex Hochschulbildung“ 2013). | methodische Überprüfung bzgl. Bewertungsbericht der NVAO |
Registrierung bei EQAR oder formelle Vereinbarung mit NVAO, in der die Anforderungen zur Erfüllung der ESG dargelegt werden |
eigene Kriterien |
zur externen Qualitätssicherung auf Programmebene |
Ja | https://data.deqar.eu/country/271 | BE-fl | 271 | ||
| Belgien (Französische Gemeinschaft) | - AEQES-QS-Leitfaden - Französische Gemeinschaft Belgiens - Europäischer Hochschulraum - ENIC-NARIC - Ministerium für Hochschulbildung | - Programmbewertungen: Adresse 1 (Junggeselle) und 2. Zyklus (Master) Grad. | AEQES prüft den Antrag der Hochschule auf Anerkennung der von der ausländischen Agentur durchgeführten Programmevaluationen; Externe Qualitätssicherungen, die von EQAR-registrierten Agenturen durchgeführt werden, durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren. |
EQAR-Registrierung |
eigene Kriterien (kompatibel mit AEQES und der ESG) |
für alle periodischen Programmbewertungen |
Ja | https://data.deqar.eu/country/272 | BE-fr | 272 | ||
| Bosnien und Herzegowina | - ENIC NARIC Bosnien und Herzegowina - Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft | - Institutionelle Evaluationen: - Akkreditierung von Studiengängen: | teilweise / mit Bedingungen | Während bosnisch-herzegowinische Hochschuleinrichtungen den europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung ihrer gemeinsamen Programme nutzen können (auf der Grundlage einer Vereinbarung, die mit den Partnerinstitutionen innerhalb des Konsortiums unterzeichnet wird), Das überprüfte Programm wird nicht in das staatliche Register der akkreditierten Hochschuleinrichtungen und Studienprogramme in Bosnien und Herzegowina aufgenommen. |
https://data.deqar.eu/country/22 | BA | BIH | 22 | ||||
| Bulgarien | - Bulgarien - Europäischer Hochschulraum - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Hochschulgesetz | - Institutionelle und Programmbewertung: Wenn die im Rahmen des institutionellen Akkreditierungsverfahrens erzielte Punktzahl darunter liegt 4, die Akkreditierung ist zu versagen. Für Punkte dazwischen 4 Und 5, Der Hochschule kann gestattet werden, Lehrveranstaltungen auf Bachelor-Niveau in dem betreffenden Berufsfeld oder Fachgebiet mit Bezug zu reglementierten Berufen anzubieten. Für Akkreditierungsergebnisse zwischen 5 Und 10 die Hochschule kann Bachelor-Unterricht anbieten, Master- und Doktorgrad (gemäß Artikel 80, Absatz 2. Hochschulgesetz, 61/2011). | Die Akkreditierung erfolgt durch die National Evaluation and Accreditation Agency (NEAA) basierend auf den Ergebnissen der Bewertung. |
Registrierung bei EQAR (Hochschulgesetz, Kunst. 79A) |
Die ausländische Agentur muss dieselben Kriterien und dasselbe Notensystem verwenden wie die nationale Agentur, NEAA. | NEIN | https://data.deqar.eu/country/26 | BG | BGR | 26 | ||
| Kroatien | - Informationen zur laufenden Umsetzung des Europäischen Ansatzes - Gesetz zur Qualitätssicherung in Wissenschaft und Hochschulbildung (auf Kroatisch) - Enic Naric - Ministerium für Hochschulbildung - Kroatien - Europäischer Hochschulraum | - Akkreditierung von Hochschuleinrichtungen und -programmen: in allen drei Zyklen (alle fünf Jahre). - Prüfung von Hochschuleinrichtungen.: Beurteilung des Qualitätssicherungssystems einer Hochschule oder Fakultät (Es sind gesetzliche Änderungen vorgesehen, um die Prüfung zu einer freiwilligen Tätigkeit zu machen). - Erstakkreditierung: alle neuen Hochschuleinrichtungen (öffentlich und privat) und alle neuen Studiengänge privater Hochschulen, Fachhochschulen und Hochschulen. Öffentliche Universitäten unterliegen keiner Erstakkreditierung. - Reakkreditierung von Doktoratsstudiengängen: als Cluster-Evaluation des dritten Zyklus durchgeführt. | Ja | Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Qualitätssicherung in Hochschulbildung und Wissenschaft" (Amtsblatt 151/2022, Link unten) Kroatische Hochschuleinrichtungen, die gemeinsame Studienprogramme mit einer ausländischen Hochschuleinrichtung anbieten, müssen nach dem Europäischen Ansatz akkreditiert sein (EA). Falls die EA von einer ausländischen, bei EQAR registrierten Qualitätssicherungsagentur durchgeführt wird, die kroatische Hochschule, im Anschluss an das Akkreditierungsverfahren, den Bericht und die Entscheidung über das durchgeführte Akkreditierungsverfahren der kroatischen Qualitätssicherungsagentur vorlegen (ALS ER). Wenn die Entscheidung über die Akkreditierung positiv ist, ASHE erkennt die Entscheidung an und erteilt eine Lizenz für die Durchführung des gemeinsamen Studienprogramms. |
https://data.deqar.eu/country/43 | Personalwesen | HRV | 43 | ||||
| Zypern | - Qualitätssicherung und Akkreditierung der Hochschulbildung sowie Einrichtung und Betrieb einer Agentur für verwandte Gesetze (von 2015 Und 2016) - Gesetzgebung zur Hochschulbildung in Zypern - Zypern - Europäischer Hochschulraum - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC | - Externe programmatische Evaluation und Akkreditierung: Ist für alle Studiengänge an Hochschulen verpflichtend und findet alle fünf Jahre statt. - Institutionelle Bewertung: Eine systematische Bewertung aller Hochschulen, findet alle fünf Jahre statt. - Abteilungsbewertung: Es handelt sich um eine verpflichtende Evaluierung für alle Fachbereiche an Universitäten und findet alle fünf Jahre statt. Teilweise findet parallel zur Fachbereichsevaluation eine begleitende Evaluation von Studiengängen innerhalb des Fachbereichs statt. - Evaluation und Akkreditierung eines Studiengangs: eine systematische Evaluierung, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Für PhD-Studiengänge sind zusätzliche Bewertungsbereiche enthalten, z. B. Auswahlkriterien und Anforderungen, Vorschlag und Dissertation. | Die endgültige Entscheidung wird von der zyprischen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung im Hochschulbereich auf der Grundlage der Ergebnisse der externen Qualitätssicherungstätigkeit getroffen, die von der bei EQAR registrierten Agentur durchgeführt wird. |
Die EQAR-Registrierung und die vorherige Zustimmung müssen von der nationalen Qualitätssicherungsagentur Zyperns eingeholt werden. |
(z.B. Kriterien, die verwendet werden sollen): eigene Kriterien | Alle Hochschuleinrichtungen können für ihre externe Evaluierung eine EQAR-registrierte Agentur wählen (aber keine Akkreditierung). Von der Hochschule wird erwartet, dass sie zuvor die Zustimmung der Nationalen Agentur einholt (ZYKLUS) vor dem Eingriff. |
teilweise / mit Bedingungen | Hochschulen können den europäischen Ansatz nutzen |
https://data.deqar.eu/country/45 | CY | CYP | 45 |
| Tschechische Republik | - Ministerium für Hochschulbildung - Enic Naric - Tschechische Republik - Europäischer Hochschulraum - Hochschulgesetz (auf Englisch) - Regierungsverordnung Nr. 274/2016 zu Standards für die Akkreditierung im Hochschulbereich | - Akkreditierung von Studiengängen: wird für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren gewährt. Ein abgelehnter Akkreditierungsantrag kann nach zwei Jahren erneut eingereicht werden - Institutionelle Akkreditierung: wird für einen Zeitraum von zehn oder fünf Jahren gewährt (wenn der vorherige Antrag der Hochschule abgelehnt wurde). Hochschuleinrichtungen, die in einem Bereich eine institutionelle Akkreditierung erhalten haben, sind berechtigt, ihre eigenen Studienprogramme innerhalb des akkreditierten Bereichs zu genehmigen. (siehe unten Regierungsverordnung Nr. 274/2016 zu Standards für die Akkreditierung im Hochschulbereich). | Die Ergebnisse von Qualitätsbewertungen der Hochschuleinrichtung, die von einer EQAR-registrierten Agentur durchgeführt werden, können bei der Entscheidungsfindung des Nationalen Akkreditierungsbüros verwendet werden (siehe Abschnitt unten 84 des Hochschulgesetzes, geändert ab 2018) |
n / A | Für Studiengänge, die in Kooperation mit tschechischen Hochschulen durchgeführt werden sollen, wird die Gültigkeit einer ausländischen Akkreditierung berücksichtigt. |
NEIN | https://data.deqar.eu/country/46 | CZ | JUNI | 46 | ||
| Dänemark | - Akkreditierungsgesetz Nr. 601 von 12 Juni 2013 (auf Dänisch) - Ministerium für Hochschulbildung - Dänemark - Europäischer Hochschulraum - Enic Naric | - Institutionelle Akkreditierung: beinhaltet eine Bewertung des gesamten Qualitätssicherungssystems der Institution (alle sechs Jahre bei positiver Akkreditierung) - Programmakkreditierung: bis die Hochschule die institutionelle Akkreditierung erreicht hat | Dänische Hochschuleinrichtungen können eine bei EQAR registrierte Agentur für die Akkreditierung dänischer Bildungsprogramme, die im Ausland angeboten werden, und für die Akkreditierung von Berufsbildungsprogrammen, die von transnationalen Anbietern angeboten werden, wählen |
Die Agentur kann eigene Kriterien verwenden. | Der Akkreditierungsrat kann eine EQAR-registrierte Agentur auswählen, außer der dänischen Akkreditierungsinstitution für die Erstellung von Akkreditierungsberichten(siehe unten das Akkreditierungsgesetz, Kapitel 2,§ 3) oder auf Antrag einer Hochschule einen Akkreditierungsbericht einer anderen international anerkannten Qualitätssicherungsagentur akzeptieren. |
Ja | Der Europäische Ansatz steht allen Hochschulen zur Verfügung.
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https://data.deqar.eu/country/47 | DK | DNA | 47 | |
| Estland | - Estland - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Standard der Hochschulbildung: 18/12/2008 NEIN 178 - Hochschulgesetz (ab 20.02.2019) - Ministerium für Hochschulbildung - Richtlinien für die institutionelle Akkreditierung (NEIN) - Richtlinien zur Erstbewertung und Neubewertung von Studiengangsgruppen (einschließlich gemeinsamer Programme) | - Qualitätsbeurteilung von Studiengangsgruppen: Obligatorische regelmäßige Beurteilung (alle sieben Jahre) aller Studiengangsgruppen, in denen einer Hochschule die Studienberechtigung verliehen wurde. - Institutionelle Akkreditierung: Alle sieben Jahre müssen sich Hochschulen einer institutionellen Akkreditierung unterziehen. - Ersteinschätzung von Studiengangsgruppen: Einer Bildungseinrichtung wird von der Regierung der Republik Estland das Recht gewährt, Studien in einer bestimmten Studienprogrammgruppe und in einem bestimmten akademischen Zyklus durchzuführen (professionelle Hochschulausbildung, Bachelorstudium, Masterstudium, Doktoratsstudium). Dies ermöglicht der Hochschule die Ausstellung staatlich anerkannter Diplome für alle Studiengänge der entsprechenden Studiengangsgruppe. Bevor dieses Recht gewährt wird, Die Studiengangsgruppe muss sich einer Erstbegutachtung unterziehen, die das Bildungsministerium bei FAMILY in Auftrag gibt. | Der von der ausländischen Agentur erstellte Prüfbericht wird der EKKA vorgelegt, die über die Akkreditierung entscheidet. |
Die Agentur muss von der estnischen Agentur für Hochschulqualität genehmigt sein (NEIN)' Eine Rats- und EQAR-Registrierung ist vorzuziehen. |
Die Hochschule muss zwei Jahre vor dem Ablaufdatum ihrer aktuellen Akkreditierung einen Antrag bei EKKA einreichen. Die ausländische Qualitätssicherungsagentur muss Erfahrung mit institutionellen Bewertungen/Akkreditierungen haben. Nach der Genehmigung wird eine dreiseitige Vereinbarung zwischen der ausländischen Qualitätssicherungsagentur geschlossen, der Hochschule und EKKA. (siehe Link unten: Leitfaden zur institutionellen Akkreditierung) Kosten im Zusammenhang mit der institutionellen Akkreditierung durch die ausländische Qualitätssicherung können aus dem Staatshaushalt gedeckt werden, sofern sie den Kosten einer nationalen Akkreditierung entsprechen (siehe §38(6) des Hochschulgesetzes, unten verlinkt). | teilweise / mit Bedingungen | Die Nutzung des Europäischen Ansatzes ist als vereinfachtes Verfahren sowohl für die Erst- als auch für die Neubewertung gemeinsamer Studiengänge möglich, unter bestimmten Bedingungen, d.h. Das gemeinsame Programm wurde zuvor von einer EQAR-registrierten Agentur einer Bewertung unterzogen oder die anderen Hochschulpartner haben das Recht, Lehrveranstaltungen in der entsprechenden Studienprogrammgruppe und dem entsprechenden akademischen Zyklus anzubieten. EKKA prüft, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind und ob im Bewertungsbericht keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden. Siehe die unter den Punkten aufgeführten Anforderungen 37.2.1-37.2.4 zum gemeinsamen Studienprogramm (siehe verlinkte Richtlinie unten). |
https://data.deqar.eu/country/56 | EE | OST | 56 | |
| Finnland | - Universitätsgesetz 558/2009 (auf Englisch) - Audithandbuch für die Qualitätssysteme von Hochschulen - Finnland - Europäischer Hochschulraum - Ministerium für Hochschulbildung - Fachhochschulgesetz 932/2014 (Änderungen bis zu 563/2016) - ENIC NARIC | - Institutionelle Prüfungen: wurden seitdem in Finnland umgesetzt 2005, und werden in sechsjährigen Zyklen an Hochschulen angeboten. | werden genauso behandelt wie die Bewertungen der nationalen Qualitätssicherungsagentur (FINEEC) |
keiner |
Generell ja, sondern auf der Grundlage spezifischer nationaler Vorschriften. |
Ja | Ja, aufgrund der „Selbstakkreditierung“.” Status für ihre Programme, Hochschuleinrichtungen können den europäischen Ansatz anwenden. |
https://data.deqar.eu/country/59 | FI | FLOSSE | 59 | |
| Frankreich | - Suchcode, Artikel L114-3-1 (auf Französisch) - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Frankreich - Europäischer Hochschulraum | - Evaluationen von Hochschulen: werden jeweils durchgeführt 5 Jahre. - Überprüfung der disziplinären „Felder“: werden jeweils durchgeführt 5 Jahre. - Bewertung von Standorten nach einem „Top-Down-Ansatz“: neu eingeführt in 2017. - Evaluation von Doktoratsschulen: werden jeweils durchgeführt 5 Jahre. | HCERES prüft die externe Qualitätssicherungstätigkeit, ob es dem nationalen Qualifikationsrahmen entspricht und ob die ausländische Qualitätssicherung Studierende wirksam in die Überprüfung eingebunden hat. |
N / A |
Kriterien und Verfahren für die externe Qualitätssicherung müssen vom High Council for Evaluation of Research and Higher Education validiert werden (HCERES). | teilweise / mit Bedingungen | Der europäische Ansatz könnte vorbehaltlich der allgemeinen Bedingungen für die Anerkennung von QA-Ergebnissen von EQAR-registrierten Agenturen verwendet werden, wie oben beschrieben. |
https://data.deqar.eu/country/60 | FR | AUS | 60 | |
| Georgia | - ENIC NARIC - Georgia - Europäischer Hochschulraum - Akkreditierungsbestimmung (Bestell-Nr. 65 / N des Ministers für Bildung und Wissenschaft Georgiens, Marsch 28, 2018) - Ministerium für Hochschulbildung - Regel für den Entwurf einer Vereinbarung über ein gemeinsames Programm - Gesetz von Georgia zur Verbesserung der Bildungsqualität | - Zulassung und Neuzulassung von Hochschuleinrichtungen: ist für alle Hochschulen verpflichtend, um Bildungsaktivitäten durchführen und ein staatlich anerkanntes Diplom ausstellen zu dürfen (alle sechs Jahre) - Akkreditierung von Bildungsprogrammen: Für Doktoratsstudiengänge und Studiengänge reglementierter Berufe ist es verpflichtend (Medizin, Gesetz, Lehrerausbildung, Veterinärmedizin, und Maritim) Für alle anderen Studiengänge ist es eine Voraussetzung für die staatliche Förderung. | Das Nationale Zentrum zur Verbesserung der Bildungsqualität in Georgia (NCEQE) prüft die Vereinbarkeit der Bewertung mit nationalen Standards und Verfahren und erkennt die Akkreditierung anderer ausländischer Qualitätssicherungsagenturen an, sofern die Agentur diese Bedingungen erfüllt und die Anerkennungsbedingung im internationalen Abkommen festgelegt ist. Die Regelungen und Bedingungen sind in Art. 1 geregelt. 28 der Akkreditierungsbestimmung, genehmigt durch die Verordnung N65/n (siehe Link unten). |
Kriterien und Verfahren zur externen Qualitätssicherung müssen von NCEQE validiert werden | Die Akkreditierung von Hochschulprogrammen kann durch eine ausländische Qualitätssicherungsagentur erfolgen. Siehe die unten verlinkte Verordnung (Artikel 28 der Akkreditierungsbestimmung). |
teilweise / mit Bedingungen | Wenn die Hochschuleinrichtungen die Akkreditierung gemeinsamer Programme beantragen, wird von einheimischen und ausländischen Institutionen betrieben, die nationale Qualitätssicherungsagentur (NCEQE) kann den europäischen Ansatz anwenden. Wenn sich die lokale Hochschule mit der internationalen Partneruniversität zusammenschließt, um ein gemeinsames Bildungsprogramm einzurichten, muss der Vertragsentwurf der Institutionen, die das gemeinsame Hochschulprogramm umsetzen, von der nationalen Qualitätssicherungsbehörde vorab genehmigt werden, NCEQE, der auch den Inhalt und die Umsetzung des gemeinsamen Programms prüft, die Regelung zur Verleihung eines gemeinsamen akademischen Grades und die Immatrikulationsordnung. Weitere Einzelheiten finden Sie unter den unten stehenden Links in der Regel für den Entwurf einer Vereinbarung über ein gemeinsames Programm und im Gesetz von Georgia zur Verbesserung der Bildungsqualität (Kunst. 19/3) und Bestellung Nr. 65 / N des Ministers für Bildung und Wissenschaft Georgiens (Kunst. 28/2) |
https://data.deqar.eu/country/63 | GE | GEO | 63 | |
| Deutschland | - Regulierungsdokumente (Englisch) - Informationen zu Akkreditierungsanträgen (Deutsch) - Ministerium für Hochschulbildung (Bundesebene) - Die Ständige Konferenz der Kultusminister (Landers-Ebene) - ENIC NARIC - Deutschland - Europäischer Hochschulraum - Entscheidung des Deutschen Akkreditierungsrates über die Zulassung von Agenturen (Deutsch) - Deutscher Akademischer Austauschdienst (TAT) | - Systemakkreditierung: ist optional, und ermöglicht der Institution die Selbstakkreditierung ihrer Studienprogramme. Die Akkreditierung ist auf die Dauer von acht Jahren befristet. - Programmakkreditierung: bewirbt sich für Bachelor- und Masterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die Akkreditierung ist verpflichtend, sofern die Einrichtung nicht über eine gültige Systemakkreditierung verfügt. | Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung sind an den Deutschen Akkreditierungsrat zu richten. |
Zulassung durch den Deutschen Akkreditierungsrat (GAC) basiert auf der EQAR-Registrierung |
Verwendung nationaler Standards und Kriterien (siehe unten) | teilweise / mit Bedingungen | Alle deutschen Hochschulen können sich für die Programmakkreditierung gemeinsamer Abschlüsse durch eine EQAR-registrierte Agentur nach dem europäischen Ansatz entscheiden, jedoch nicht für gemeinsame Studiengänge, die zu Doppel- oder Mehrfachabschlüssen führen. |
https://data.deqar.eu/country/64 | VON | Es gab | 64 | |
| Griechenland | - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Griechenland - Europäischer Hochschulraum - Gesetz über die griechische Behörde für Hochschulbildung 4653/2020 - Qualität im Hochschulrecht ( Gesetz 3374/2005) | - Programmakkreditierung: Die Gültigkeit des Akkreditierungsbeschlusses darf einen Zeitraum von sechs Jahren nicht überschreiten. - Institutionelle Bewertung: Die Gültigkeit des Akkreditierungsbeschlusses darf einen Zeitraum von sechs Jahren nicht überschreiten. | Genehmigung der griechischen Behörde für Hochschulbildung (Beschluss des Evaluierungs- und Akkreditierungsrates) |
Verwendung der nationalen Standards |
Die Evaluierung der Qualität der Studiengänge bzw. des internen Qualitätssicherungssystems der Hochschule kann durch die Evaluierung/Zertifizierung durch eine international anerkannte ausländische Qualitätssicherungsagentur ersetzt werden (siehe Gesetz 4653/2020 über die griechische Behörde für Hochschulbildung, Artikel 12, Absatz 8). |
teilweise / mit Bedingungen | In Griechenland, Es wird erwartet, dass gemeinsame Programme, die von griechischen Hochschuleinrichtungen angeboten werden, die an der European University Alliance teilnehmen, nach dem europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme überprüft werden, ohne zusätzliche nationale Kriterien (Gesetz 4957/2022, Kunst. 111, Abs.3). |
https://data.deqar.eu/country/66 | GR | GRC | 66 | |
| Heiliger Stuhl | - Kodex des kanonischen Rechts (CIC-Kanone 807-821) - Apostolische Konstitution „Aus dem Herzen der Kirche“ - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Heiliger Stuhl - Europäischer Hochschulraum | - Institutionelle und Programmbewertung.: | NEIN |
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https://data.deqar.eu/country/188 | VA | MwSt | 188 | ||||
| Ungarn | - Gesetz über die nationale Hochschulbildung (2011) - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Ungarn - Europäischer Hochschulraum | - Programmakkreditierung in disziplinären Clustern: werden im Auftrag des Ministeriums für bestimmte Fachgebiete durchgeführt. - Akkreditierung von Doktorandenschulen: bis zu fünf Jahre. Der Doktorgrad ist im Hochschulgesetz festgelegt und wird von den Promotionsräten der Universitäten verliehen. - Akkreditierung von Hochschuleinrichtungen: werden im Fünfjahresrhythmus durchgeführt. Die Erstakkreditierung neuer Institutionen umfasst auch die Programmakkreditierung, da neue Institutionen mindestens vier laufende Programme haben müssen. | Wenn das Anerkennungsverfahren zu einem positiven Ergebnis führt, folgt die institutionelle Akkreditierung den normalen HAC-Verfahren. |
Gemäß Hochschulgesetz, Ungarische Hochschuleinrichtungen können bei der Einrichtung von Doktorandenschulen und in Fällen, in denen es um die Einführung eines Bachelor-Studiengangs geht, eine Qualitätssicherungsagentur wählen, die im Einklang mit der ESG arbeitet, berufsbildende Master- oder tertiäre Studiengänge. Das Ungarische Akkreditierungskomitee (MAB) kann auch institutionelle Akkreditierungen durch EQAR-registrierte Agenturen als gleichwertig mit seinen eigenen Akkreditierungen betrachten. |
Ja | Ein gemeinsames Programm, an dem eine ungarische Hochschule teilnimmt, kann durch die Verwendung des Europäischen Ansatzes für die Qualität gemeinsamer Programme akkreditiert werden. Das gemeinsame Programm wird auf die gleiche Weise gesetzlich genehmigt, als ob es von der nationalen Qualitätssicherungsagentur akkreditiert worden wäre (HAC). |
https://data.deqar.eu/country/74 | HU | SIE | 74 | ||
| Island | - Ministerium für Hochschulbildung - Island - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Hochschulgesetz - Handbuch zum Quality Enhancement Framework - Gesetz über öffentliche Hochschuleinrichtungen | - Institutionsweite Bewertungen: Alle Institutionen durchlaufen innerhalb eines sechsjährigen Zyklus eine institutsweite Überprüfung. Der Schwerpunkt der Überprüfung liegt auf den Vorkehrungen der Institutionen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität ihrer Aktivitäten, einschließlich Lernen und Lehren, Forschung und Innovation, und die Verbindung zwischen dem internen Qualitätssystem und dem strategischen Management. - Rezensionen auf Themenebene: Innerhalb jedes Zyklus, Alle Institutionen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer internen Qualitätssicherungsverfahren Überprüfungen für jedes ihrer Fachgebiete durchzuführen. | NEIN | https://data.deqar.eu/country/75 | IST | ISL | 75 | |||||
| Irland | - Irland - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Die Hochschulbehörde (HEA) - Das Universitätsgesetz (1997) - Ministerium für Hochschulbildung - Gesetz über technische Universitäten (2018) - Abteilung für Weiterbildung und Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wissenschaft: | - Institutionelle Rezensionen: Ziel der Überprüfung ist eine unabhängige externe Überprüfung der institutsinternen Qualitätssicherungsverfahren. - Programmvalidierung: Nicht erforderlich für acht Universitäten, darunter das Dublin Institute of Technology und das Royal College of Surgeons in Irland, die über Befugnisse zur Vergabe von Abschlüssen verfügen, d. h. die Möglichkeit, eigene Qualifikationen zu validieren und zu verleihen - Delegierte Befugnis zur Vergabe von Auszeichnungen: wird Bildungsanbieter davon befreien, sich einem externen Programmvalidierungsverfahren zu unterziehen. - Fokussierte Bewertungen: kann zum Entzug der Genehmigung eines QS-Verfahrens führen. Das Verfahren wird eingeleitet, wenn bei einem bestimmten Hochschulanbieter Anlass zur Sorge besteht. | teilweise / mit Bedingungen | Eine Reihe von Universitäten verfügen über die Befugnis zur Selbstvergabe, die ihnen die Möglichkeit gibt, ihre eigenen Qualifikationen zu validieren und zu verleihen. Sie können den europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung gemeinsamer Programme nutzen. Anbieter mit von QQI übertragenen Vergabebefugnissen d.h. Technische Institutekann diesen Ansatz auch anwenden. |
https://data.deqar.eu/country/80 | IE | IRL | 80 | ||||
| Italien | - Gesetz Nr. 240 von 20/12/2010 zur Organisation von Universitäten, akademisches Personal und Rekrutierung (auf Italienisch) - Ministerium für Hochschulbildung - Italien - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Normative Anforderungen an die Qualitätssicherung (auf Italienisch) | - Institutionelle Akkreditierung: Findet alle fünf Jahre statt. - Programmakkreditierung: Findet alle drei Jahre statt. | Ja | https://data.deqar.eu/country/82 | ES | ITA | 82 | |||||
| Kasachstan | - Regeln für die Anerkennung von Akkreditierungsstellen - Kasachstan - Europäischer Hochschulraum - Bildungsgesetz (2007) - Ministerium für Hochschulbildung | - Institutionelle Akkreditierung: - Programmakkreditierung: | automatisch. |
Ausländische Agenturen müssen im nationalen kasachischen Register aufgeführt sein und/oder eine anerkannte Einrichtung in einem der OECD-Mitgliedstaaten sein und/oder im EQAR registriert sein. Die Agenturen müssen außerdem die folgenden Anforderungen erfüllen: 1. über die notwendigen Ressourcen zu verfügen, um den Verpflichtungen zur Akkreditierung von Bildungsorganisationen nachzukommen, Bildungsprogramme; 2. über die nötige Personalausstattung zu verfügen; 3. mindestens einen kasachischen Experten in der Expertenkommission ausländischer Akkreditierungsstellen zu haben; 4. Akkreditierungsstandards haben (Vorschriften) die Anforderungen an das Akkreditierungsverfahren festlegen. |
eigene Kriterien. | teilweise / mit Bedingungen | https://data.deqar.eu/country/86 | KZ | KAZ | 86 | ||
| Lettland | - ENIC NARIC - Ministerium für Hochschulbildung - Lettland - Europäischer Hochschulraum - Das Gesetz über Hochschulen | - Akkreditierung von Studienrichtungen (Gruppen von Studienprogrammen in einem Fachgebiet oder einer Disziplin): für 6 Jahre, 2 Jahre bzw 0 Jahre mit unterschiedlichen Bedingungen. In Lettland sind die Studienprogramme in Gruppen unterteilt 29 Studienrichtungen – diese beziehen sich auf thematische Gruppen von Studienprogrammen innerhalb jeder Hochschule. - Akkreditierung einer Hochschule oder Hochschule: Hochschuleinrichtungen werden im Rahmen dieses Verfahrens auf unbestimmte Zeit akkreditiert. Eine außerordentliche oder außerordentliche Akkreditierung einer Hochschule kann auch bei Verstößen gegen Gesetze/Ordnungsgesetze veranlasst werden. - Lizenzierung des Studiengangs: gewährt einer Hochschule oder ihren Zweigstellen Rechte zur Durchführung eines neuen Studienprogramms. | Die Hochschule bzw. Hochschule legt die Beurteilung der Studienrichtung dem Ausschuss für Studienakkreditierung vor, wer die endgültige Entscheidung trifft(annehmen oder ablehnen) die Akkreditierung der Studienrichtung. |
Eine Registrierung bei EQAR ist ausreichend. |
Die Hochschule muss das Akademische Informationszentrum informieren (AIC) innerhalb 10 Arbeitstage nach Einreichung der grenzüberschreitenden Akkreditierung. Die Agentur stellt sicher, dass die Studienrichtung gemäß den nationalen Anforderungen gemäß dem Gesetz über Hochschulen bewertet wird (siehe Kapitel IV und V) d.h. Benennung von mindestens fünf Experten; darunter Beobachter der Studenten- und Gewerkschaft; Verwendung der Bewertungsskala (exzellent, Gut, mittelmäßig, unbefriedigend) usw. | Im August 2017 Die lettische Regierung hat einer Änderung des Hochschulgesetzes zugestimmt (vom lettischen Parlament ratifiziert 2018) um EQAR-registrierten Agenturen die Durchführung externer Qualitätssicherung innerhalb des Landes zu ermöglichen. |
NEIN | |
https://data.deqar.eu/country/94 | LV | LÖWE | 94 |
| Liechtenstein | - Ministerium für Hochschulbildung - Liechtenstein - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Hochschulrecht (Hochschulgesetz) LGBL-Nr. 5/2005 (auf Deutsch) - Verordnung über das Hochschulwesen (Hochschulverordnung) LGBl. Nr. 337/2011 - Qualifikationsrahmen für die Hochschulbildung in Liechtenstein | - Erstmalige institutionelle Akkreditierung: Neue Hochschuleinrichtungen müssen durch einen Beschluss der Regierung des Fürstentums Liechtenstein genehmigt werden. Akkreditierung durch eine EQAR-registrierte Agentur (siehe unten) ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung. Wenn gewährt, Die Vollmacht ist unbegrenzt gültig, sofern sie nicht widerrufen wird (siehe Periodische Auswertung - Erstakkreditierung des Programms: Neue Studiengänge müssen durch einen Beschluss der Liechtensteiner Regierung genehmigt werden. Akkreditierung durch eine EQAR-registrierte Agentur (siehe unten) ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung. Wenn gewährt, Die Vollmacht ist unbegrenzt gültig, sofern sie nicht widerrufen wird. (Siehe Periodische Bewertung) - Periodische Bewertung: Hochschuleinrichtungen müssen von einer EQAR-registrierten Agentur bewertet werden (siehe unten) jeder 6 Jahre. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein nimmt den Evaluationsbericht zur Kenntnis. | Die endgültige Entscheidung wird von der Regierung auf der Grundlage des Ergebnisses der Bewertung getroffen. |
Eine Registrierung bei EQAR ist ausreichend. |
Die Agentur muss die im Hochschulgesetz und der entsprechenden Verordnung festgelegten Akkreditierungs- und Qualitätssicherungskriterien befolgen. Im Einvernehmen mit der Behörde können weitere behördenspezifische Kriterien zur Anwendung kommen. Kriterien und Verfahren müssen im Einklang mit ESG stehen. | Ja | Für die Programmakkreditierung eines Joint Degrees, Hochschulbildung kann eine bei EQAR registrierte Agentur wählen, die den europäischen Ansatz verwendet. |
https://data.deqar.eu/country/99 | LI | LÜGE | 99 | |
| Litauen | - Gesetz über Hochschulbildung und Forschung (wirksam ab 01.01.2017) - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Litauen - Europäischer Hochschulraum - Verordnung über die Genehmigung des Verfahrens zur externen Begutachtung und Akkreditierung von Hochschuleinrichtungen, Bewertungsbereiche und Indikatoren (2020-04-06) - Verordnung über die Genehmigung des Verfahrens zur externen Evaluation und Akkreditierung von Studien, Bewertungsbereiche und Indikatoren - Anordnung des Direktors des SKVC zur Methodik zur Bewertung neuer Studienprogramme (einschließlich gemeinsamer Programme) | - Bewertung von Studienfächern (Evaluierung von Clusterprogrammen): Die Akkreditierung wird verliehen für 7 Jahre bei positiver Beurteilung. Es kann auch eine Studienrichtung akkreditiert werden (mit Bedingungen) für drei Jahre, einmal. - Institutionelle Akkreditierung ( (wirksam ab 2021): Die Akkreditierung wird verliehen für 7 Jahre bei positiver Beurteilung. In Fällen, in denen die Anforderungen innerhalb eines Bewertungsbereichs nur zufriedenstellend erfüllt werden, wird eine Zwischenevaluierung von drei Jahren durchgeführt. | Die Akkreditierungsentscheidung (basierend auf dem externen Evaluierungsbericht) wird vom Center for Quality Assessment in Higher Education durchgeführt (SKVC). |
EQAR-Registrierung |
Die Bewertung der Studienfächer muss anhand nationaler Kriterien erfolgen (siehe Links unten). | Beschränkt auf Cluster-Programmevaluationen |
Ja | https://data.deqar.eu/country/100 | LT | LTU | 100 | |
| Luxemburg | - Änderung des Gesetzes von 19 Juni 2009 zur Organisation der Hochschulbildung - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Luxemburg - Europäischer Hochschulraum - Großherzogliche Verordnung über 24 August 2016 zur Akkreditierung ausländischer Hochschulen und Studiengänge - Änderung des Gesetzes von 27 Juni 2018 zur Organisation der Universität Luxemburg - Gesetz von 27 Juni 2018 zur Organisation der Universität Luxemburg - Gesetz von 21 Juli 2023 zur Organisation der Hochschulbildung (ersetzt das geänderte Gesetz von 19 Juni 2009) | - Akkreditierungsverfahren für Kurzstudiengänge: angeboten von weiterführenden Schulen, die zum BTS führen, sowie für spezialisierte Hochschulen und deren Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss. Um eine ministerielle Akkreditierung zu erhalten, Kurzzyklusprogramme (BTS) sowie spezialisierte Hochschuleinrichtungen und ihre Programme werden von der niederländisch-flämischen Akkreditierungsagentur NVAO bewertet (Niederländisch-flämische Akkreditierungsorganisation), Das ist eine EQAR-registrierte Agentur und Mitglied bei ENQA - Externe Bewertung der Universität Luxemburg: Die Universität Luxemburg wird alle vier Jahre von einer ausländischen Agentur im Auftrag des Ministers für Hochschulbildung und Forschung evaluiert. Der Minister für Forschung und Hochschulbildung beauftragt eine ausländische Agentur mit der Durchführung einer Evaluierung zur Überprüfung der Institutionen, seine Forschung sowie seine Lern- und Lehraktivitäten, wohingegen die institutionelle Ebene ein integraler Bestandteil der Bewertung ist, und die anderen Bereiche werden abwechselnd überprüft. Der Bachelor, Master- und PhD-Studiengänge der Universität Luxemburg werden automatisch anerkannt (siehe geändertes Gesetz von 27 Juni 2018). | Die endgültige Entscheidung trifft das Ministerium auf Grundlage des Ergebnisses der Gutachtenbegutachtung. |
EQAR-Registrierung; Die Agentur wird vom Ministerium für Hochschulbildung und Forschung ausgewählt. |
Die Agentur muss die im Rechtsrahmen des Großherzogtums Luxemburg festgelegten Akkreditierungskriterien befolgen. |
Für die externe Evaluierung privater Hochschulen gelten folgende Anforderungen: |
teilweise / mit Bedingungen |
|
https://data.deqar.eu/country/101 | LU | LUX | 101 |
| Malta | - Externe Qualitätssicherung: Verfahrenshandbuch für die Anbieterprüfung - Lizenzierung der Weiterbildungs- und Hochschulordnung, Akkreditierung und Qualitätssicherung - ENIC NARIC - Ministerium für Hochschulbildung - Nationaler Qualitätssicherungsrahmen für die Weiter- und Hochschulbildung - Malta-Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen - Malta - Europäischer Hochschulraum | - Institutionelle Prüfung: Alle Institutionen, einschließlich selbstakkreditierender, müssen regelmäßig von der MFHEA im Rahmen des von der MFHEA definierten externen Qualitätssicherungsprozesses überprüft und geprüft werden. - Programmakkreditierung: Bildungseinrichtungen (ob national, international, öffentlich oder privat) müssen ihre Programmprüfungen von der Malta Further and Higher Education Authority genehmigen lassen. Lokal akkreditierte Kurse haben derzeit kein Ablaufdatum für die Akkreditierung. Ausnahmsweise, Öffentliche Einrichtungen, die über einen von der MFHEA eingerichteten „Selbstakkreditierungsstatus“ verfügen, müssen keine Programme zur Akkreditierung einreichen, wenn diese in den Geltungsbereich des Malta Qualification Framework fallen (MQF) Grad ihres Selbstakkreditierungsstatus. Sie müssten dies tun, wenn sie Programme anbieten möchten, die über das MQR-Niveau ihres Selbstakkreditierungsstatus hinausgehen. | Die endgültige Entscheidung trifft die MFHEA über das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens. |
Für die Eignung ist eine vorherige Genehmigung durch die MFHEA erforderlich, Sprachkenntnisse, Kapazität und Erfahrung. Der Auditprozess und die Leistungsbeschreibung müssen vor Beginn des Auditprozesses von der MFHEA überprüft und genehmigt werden. |
Die externe Qualitätssicherungsagentur muss die Akkreditierungskriterien befolgen, die in der nationalen Gesetzgebung für die Weiter- und Hochschulbildung festgelegt sind, daher, außerdem alle relevanten Vorschriften und Mitteilungen der MFHEA. |
Programmprüfungen können direkt von einem von der MFHEA ernannten Expertengremium oder von einer bei EQAR registrierten externen Agentur durchgeführt werden. |
Ja | Laut Bestätigung des Bildungsministeriums, Jugend und Beschäftigung, Im Falle gemeinsamer Programme können sich Hochschuleinrichtungen für eine Programmprüfung durch eine geeignete EQAR-registrierte Agentur entscheiden, unter Verwendung der vereinbarten Standards des Europäischen Ansatzes. |
https://data.deqar.eu/country/108 | MT | MLT | 108 |
| Moldawien | - Bildungskodex, Gesetz Nr. 152, 17.07.2014, Kunst. 113 (auf Rumänisch) - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Moldawien - Europäischer Hochschulraum - Bildungskodex, Gesetz Nr. 152, 17.07.2014 (auf Englisch) | - Institutionelle und Programmakkreditierung: Alle fünf Jahre finden periodische externe Begutachtungen zur Reakkreditierung statt. | Eine EQAR-Registrierung ist ausreichend. |
Die Qualitätssicherungsagentur muss sich bei der Durchführung der Überprüfung an den nationalen Standards orientieren. | Ja | Moldova's legal framework (Bildungsgesetz Art. 113, 115) Erlauben Sie Hochschuleinrichtungen, eine Bewertung durch eine EQAR-registrierte Agentur nach dem europäischen Ansatz auszuwählen/zu akzeptieren. |
https://data.deqar.eu/country/114 | MD | MDA | 114 | ||
| Montenegro | - Hochschulgesetz Nr. 044/14 von 2014, Juni geändert 2017 (auf Montenegrinisch) - Ministerium für Hochschulbildung - Montenegro - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC | - Programm (Re-)Akkreditierung: Die Akkreditierung wird von einer vom Rat für Hochschulbildung eingesetzten Kommission durchgeführt und für drei Jahre ausgestellt. Studien mit längerer Dauer können für die Dauer ihres Studiengangs akkreditiert werden. - Institutionell (Re-)Akkreditierung: | Die Entscheidung über die institutionelle Reakkreditierung wird vom Rat auf der Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts getroffen. |
Die Agentur wird nach einer öffentlichen Ausschreibung des Ministeriums ausgewählt. Die Entscheidung über die ausgewählte Agentur trifft das Bildungsministerium in Absprache mit dem Rat. Die Kosten der Evaluierung werden von der Einrichtung übernommen. |
die eigenen Bewertungsstandards der Agentur oder die vom Rat verabschiedeten Bewertungsstandards. | NEIN | https://data.deqar.eu/country/117 | MICH | MICH | 117 | ||
| Niederlande | - Bologna-Nationalbericht (2015) - Niederländische Rechtsrahmen zur externen Qualitätssicherung - Bewertungsrahmen für das Hochschulakkreditierungssystem in den Niederlanden (2016) - Informationen bzgl. gemeinsame Programme - Die Niederlande - Europäischer Hochschulraum (WANN) - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Gesetz über Hochschulbildung und Forschung, 8 Oktober 1992 | - Beschränkt (anfänglich) Akkreditierung: Dasselbe wie für voll (anfänglich) Akkreditierung, mit der Ausnahme, dass der Schwerpunkt der Bewertung auf vier Standards beschränkt ist: beabsichtigte Lernergebnisse, der Lehrplan, das Bewertungssystem und die erzielten Lernergebnisse (wenn für neue Programme verfügbar).
- Voll (anfänglich) Akkreditierung: verpflichtend für alle neuen und bestehenden Studiengänge im Hochschulbereich.
Eine bedingt positive Entscheidung im Erstakkreditierungsverfahren berechtigt zur Verleihung gültiger Abschlüsse und Diplome und hat zwei Jahre Zeit, die in der Begutachtung festgelegten Auflagen zu erfüllen. Die Dauer der positiven Akkreditierung beträgt sechs Jahre. Programme werden in Clustern innerhalb derselben Domäne bewertet.
- Institutionelle Prüfungen: sind optional. Ein positives Ergebnis berechtigt die Institutionen, die begrenzten Rahmenregelungen zu nutzen (anfänglich) Akkreditierung.
In 2017, Die Niederlande haben ihre zweite Runde institutioneller Audits gestartet, die sich stärker auf die Verwirklichung der Bildungsvision und die Entwicklung einer Qualitätskultur konzentrieren werden. |
NVAO wird die endgültige Entscheidung auf der Grundlage des Ergebnisses der Bewertung treffen / Akkreditierungsverfahren. |
Die Qualitätssicherungsagentur muss ihre Geschäftsbedingungen mit der Akkreditierungsorganisation für die Niederlande und Flandern vereinbaren (NVAO) und der Gremiumssekretär muss von der NVAO geschult werden. |
eigene Kriterien | Nur zur Programmakkreditierung (mit Ausnahme der Erstakkreditierung). |
Ja | Das Anerkennungsverfahren für gemeinsame Abschlüsse ist weiter in den Bewertungsprozess integriert (anfänglich) Akkreditierung |
https://data.deqar.eu/country/124 | NL | NLD | 124 |
| Nordmazedonien | - Nordmazedonien - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Gesetz über die Hochschulbildung 2018 (in Mazedonien) - Ministerium für Hochschulbildung - Gesetz über die Hochschulbildung 2018 (auf Englisch) | - Institutionelle und Programmbewertung: Auf Programmebene erfolgt die Evaluierung der Studiengänge des ersten und zweiten Zyklus alle fünf Jahre, während der Evaluierung von Studienprogrammen des dritten Zyklus (Doktoratsstudium) wird alle drei Jahre durchgeführt. Hochschuleinrichtungen führen mindestens alle fünf Jahre eine Evaluierung durch. - Erstakkreditierung von Hochschulen und Studiengängen: | NEIN |
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https://data.deqar.eu/country/102 | MK | MKD | 102 | ||||
| Norwegen | - Gesetz über Universitäten und Hochschulen, April 2005 - Ministerium für Hochschulbildung - Norwegen - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Regelungen zur Qualitätssicherung, NEIN. 96 von 1 Februar 2010 | - Erstmalige institutionelle Akkreditierung: gibt Universitäten und Hochschulen bestimmte Rechte zur Verleihung nationaler Abschlüsse oder Diplome. - Programmakkreditierung: erforderlich für nicht akkreditierte Hochschulen auf allen Ebenen sowie für Hochschulen oder spezialisierte universitäre Einrichtungen, die außerhalb ihres Promotionsgebiets ein neues Doktorats- oder Masterprogramm einrichten möchten. - Prüfung: mindestens einmal durchgeführt werden 8 Jahre. Voraussetzung für das Recht zur Selbstakkreditierung von Studiengängen ist eine positive Bewertung des internen Qualitätssicherungssystems der Hochschule (Prüfung). | teilweise / mit Bedingungen | Der Europäische Ansatz steht Institutionen zur Verfügung, die keiner Programmakkreditierung unterliegen. |
https://data.deqar.eu/country/129 | NEIN | NOCH | 129 | ||||
| Polen | - Regulierung von 20 September 2016 zu den allgemeinen Kriterien der Programmevaluierung - Ministerium für Hochschulbildung - Polen - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC | - Programmbewertungen: kann zu einer hervorragenden Beurteilung führen (ausgezeichnet für 8 Jahre), eine positive Bewertung (6 Jahre), eine bedingte Beurteilung (Es wird ein Termin für die Nachuntersuchung bekannt gegeben) und eine negative Bewertung. | die polnische Akkreditierungskommission (PKA, die nationale Qualitätssicherungsagentur) berücksichtigt die Akkreditierungen und Zertifikate, die durch die Bewertung durch die ausländische Agentur in ausgewählten Bildungsbereichen erlangt wurden. |
EQAR-Registrierung |
Eigene Kriterien für EQAR-registrierte Qualitätssicherungsagenturen |
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Ja | https://data.deqar.eu/country/138 | PL | POL | 138 | |
| Portugal | - Bologna-Nationalbericht (2015) - Ministerium für Hochschulbildung - Portugal - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Republikblatt, 1.Serie – Nr. 212 — 5 November 2007 (auf Portugiesisch) | - Institutionelle Bewertung: Wird alle sechs Jahre durchgeführt, Jahre, am Ende jedes regulären Bewertungs-/Akkreditierungszyklus aller laufenden Studienprogramme - Akkreditierung von Studiengängen in Betrieb: Die übliche Gültigkeitsdauer der Akkreditierung beträgt 6 Jahre. Im Falle eines leichteren Ansatzes, Es wird lediglich eine Schreibtischanalyse durchgeführt. | über eine Einzelfallentscheidung, der Vorstand der A3ES kann das Ergebnis der Begutachtung anerkennen / Akkreditierungsverfahren auf Programm- oder institutioneller Ebene durch andere Qualitätssicherungsagenturen, solange sie die ESG befolgen. |
Die Qualitätssicherungsagentur muss von der Agency for Assessment and Accreditation of Higher Education genehmigt sein (A3ES) (sehen) |
eigene Kriterien. | Generell ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. |
teilweise / mit Bedingungen | https://data.deqar.eu/country/139 | PT | PRT | 139 | |
| Rumänien | - Methodik zur externen Evaluierung (Genehmigt 25/11.01.2018) - ENIC NARIC - Rumänien - Europäischer Hochschulraum - Ministerium für Hochschulbildung - Bologna-Nationalbericht (2015) - Gesetz über nationale Bildung Nr 1/2011, aktualisiert im Juli 2020 (auf Rumänisch) - Methodik von 21.12.2016 Regulierung der Aktivitäten, die in Rumänien von ausländischen, beim EQAR registrierten Qualitätssicherungsagenturen durchgeführt werden - Informieren Sie sich über das geänderte Gesetz über gemeinsame Programme (Stand April 2021) | - Institutionelle Bewertungen/Akkreditierung: sind fünf Jahre gültig. Während des Bewertungsverfahrens, um 20 Prozent der von der Einrichtung angebotenen Studiengänge werden ebenfalls evaluiert. Bevor eine institutionelle Akkreditierung eingeleitet wird, müssen Hochschuleinrichtungen eine vorläufige Genehmigung beantragen. - Programmbewertung/Akkreditierungen: sind fünf Jahre gültig und müssen regelmäßig erneuert werden. Programme müssen zunächst eine vorläufige Genehmigung erhalten, die vom Ministerium erteilt wird, zwei Jahre nach dem Abschluss des ersten Jahrgangs, Programme können eine Akkreditierung beantragen. - Evaluation von Master-Studienbereichen: Das Bewertungsverfahren begann im 2018. Die Ergebnisse der Evaluierung sind fünf Jahre gültig. | Die fachspezifischen Abteilungen von ARACIS prüfen, ob der Überprüfungsbericht der nationalen Methodik und Gesetzgebung entspricht. Der ARACIS-Rat wird dann den externen Überprüfungsbericht validieren, wenn das Überprüfungsverfahren gemäß den nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt wurde (Siehe Art. 4 von Ord 6154 von 21 Dezember 2016). |
Eine Registrierung bei EQAR ist ausreichend. Bevor Sie den Überprüfungsprozess einleiten, Die Qualitätssicherungsagentur muss die rumänische Qualitätssicherungsagentur konsultieren (RQAAHE) über die Methodik und die Aufgabenstellung für die Überprüfung (Best.-Nr. 6154 vom 21. Dez 2016). |
nationale Kriterien (siehe Methodik zur externen Evaluation, genehmigt 25/11.01.2018) |
Rumänische Hochschuleinrichtungen können für ihre Programmakkreditierung und regelmäßige externe Evaluierungen die nationale Qualitätssicherungsagentur wählen, ARACIS oder eine andere EQAR-gelistete Agentur. |
Ja | Ja, gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 22/2021 zur Änderung und Ergänzung des Nationalen Bildungsgesetzes Nr. 1/2011. |
https://data.deqar.eu/country/141 | RO | ROU | 141 |
| Russland | - ENIC NARIC - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom März 21, 2011 N 184 - Ministerium für Hochschulbildung - Russland - Europäischer Hochschulraum | - Institutionelle und Programmakkreditierung.: | teilweise / mit Bedingungen | Aufgrund der „Selbstakkreditierung” Status ihrer Programme, Bundes- und Bundesforschungsuniversitäten können den europäischen Ansatz anwenden. |
https://data.deqar.eu/country/142 | RU | RUS | 142 | ||||
| San Marino | - Ministerium für Hochschulbildung | Hochschulbildung in San Marino wird von der Universität der Republik San Marino angeboten (auf Italienisch: Universität der Republik San Marino) |
NEIN | https://data.deqar.eu/country/148 | SM | SMR | 148 | |||||
| Serbien | - Gesetz über die Hochschulbildung, Amtsblatt der Republik Serbien", NEIN. 88/2017 (auf Serbisch) - Serbien - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC - Ministerium für Hochschulbildung | - Programmakkreditierung.: - Institutionelle Akkreditierung und Qualitätskontrolle: | NEIN | https://data.deqar.eu/country/152 | RS | SRB | 152 | |||||
| Slowakei | - Gesetz Nr. 269/2018 zur Qualitätssicherung der Hochschulbildung (auf Slowakisch) - Gesetz Nr. 131/2002 zum Thema Hochschulbildung (auf Slowakisch) - Ministerium für Hochschulbildung - Slowakische Republik - Europäischer Hochschulraum - ENIC NARIC | - Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen.: Die Hochschule muss mindestens alle sechs Jahre eine Bewertung ihres internen Qualitätssystems beantragen. | Hochschuleinrichtungen können die grenzüberschreitende Qualitätssicherung bei jeder Agentur beantragen, die in EQAR aufgeführt ist oder Mitglied von ENQA ist. Jedoch, Das Qualitätssicherungsverfahren muss bewerten, ob das interne Qualitätssicherungssystem mit den nationalen Standards übereinstimmt. Diese Bewertung ist obligatorisch, Sicherstellen, dass alle Hochschuleinrichtungen anhand derselben Standards bewertet werden, während für freiwillige Verfahren andere Kriterien gelten können. Die endgültige Entscheidung auf der Grundlage eines externen Prüfberichts wird von der slowakischen Akkreditierungsagentur für Hochschulbildung getroffen - SAHE. |
Ja | Slowakische Hochschuleinrichtungen können den europäischen Ansatz ohne zusätzliche Kriterien nutzen. Bewerben konnte sich jede Hochschule:
|
https://data.deqar.eu/country/156 | SK | SVK | 156 | |||
| Slowenien | - Gesetz über die Hochschulbildung - Ministerium für Hochschulbildung - ENIC NARIC - Slowenien - Europäischer Hochschulraum | - Akkreditierung eines Studiengangs: wird auf unbestimmte Zeit bewilligt oder der Antrag wird abgelehnt. - Reakkreditierung einer Hochschule: wird für die Dauer von höchstens fünf Jahren gewährt (oder weniger) oder, Bei Nichterfüllung der Qualitätsstandards wird die Akkreditierung verweigert. - Erstakkreditierung einer Hochschule: wird für die Dauer von fünf Jahren gewährt bzw, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten werden, der Antrag wird abgelehnt. - Akkreditierung von Hochschuländerungen: Wechsel zu einem anderen Typ, Fusion durch Übernahme, Zusammenschluss durch Bildung einer neuen Einheit oder Abteilung von Hochschuleinrichtungen, Standortwechsel in Slowenien | teilweise / mit Bedingungen | Der europäische Ansatz kann nur für Programme verwendet werden, an denen alle beteiligten Partnerhochschulen beteiligt sind (institutionell oder auf Programmebene) von EQAR-registrierten Agenturen akkreditiert (siehe Hochschulgesetz, Artikel 33.b und 33.c). |
https://data.deqar.eu/country/157 | UND | SVN | 157 | ||||
| Spanien | - Ministerium für Hochschulbildung - Königlicher Erlass 822/2021 über die Einrichtung der universitären Ausbildung und die Verfahren zur Qualitätssicherung | - Ex-ante- und Ex-post-Programmbewertung.: - Institutionelle Evaluationen.: | Ja | Ein gemeinsames Universitätsstudienprogramm zwischen einer oder mehreren spanischen Universitäten und einer oder mehreren ausländischen Universitäten, das zu offiziellen spanischen Universitätsabschlüssen führt, kann den europäischen Ansatz nutzen, sofern das Land der koordinierenden Universität dieser Vereinbarung beigetreten ist (siehe Königlicher Erlass vom 28 September 2021). |
https://data.deqar.eu/country/161 | ES | ESP | 161 | ||||
| Schweden | - ENIC NARIC - Ministerium für Hochschulbildung (Bildungsministerium) - Schweden - Europäischer Hochschulraum - Gesetze und Vorschriften, die für Hochschulen in Schweden gelten | - Institutionelle Überprüfung der Qualitätssicherungsprozesse von Hochschulen (Prüfung): - Programmbewertungen: | NEIN | https://data.deqar.eu/country/166 | SE | SWE | 166 | |||||
| Schweiz | - Schweizerischer Akkreditierungsrat: Richtlinien zur Anerkennung von Agenturen - Schweizerischer Akkreditierungsrat: Anerkannte Agenturen - HFKG-Akkreditierungsverordnung - Hochschulgesetz | - Programmakkreditierung: freiwillig, ausgenommen sind medizinische Berufe und Gesundheitsberufe gemäß den gesundheitspolizeilichen Vorschriften - Institutionelle Akkreditierung: Institutionelle Akkreditierung nach Schweizer Recht, mit einem Beschluss des Schweizerischen Akkreditierungsrates, ist für alle öffentlichen Hochschulen des tertiären Sektors und für private Hochschulen mit geschützter Bezeichnung verpflichtend ("Universität", „Fachhochschule“, „Universität für Pädagogik“). Eine erfolgreiche Akkreditierung hat über das Recht zur Führung einer der geschützten Bezeichnungen hinaus keine rechtlichen Auswirkungen, sondern ist Ausdruck eines alle Prozesse umfassenden Qualitätssicherungssystems und geeignet, die Hochschule bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. | Den endgültigen Akkreditierungsentscheid trifft der Schweizerische Akkreditierungsrat. |
Hochschulen können eine vom Schweizerischen Akkreditierungsrat anerkannte EQAR-registrierte Agentur wählen (siehe unten) |
der Gebührenordnung des Akkreditierungsrates zuzustimmen, seine Akkreditierungsverfahren an die HFKG-Akkreditierungsverordnung anzupassen oder alternativ den Akkreditierungsleitfaden der AAQ zu nutzen | Ja | Der europäische Ansatz kann von EQAR-registrierten Agenturen genutzt werden, die im Land tätig sind. |
https://data.deqar.eu/country/167 | CH | DAS | 167 | |
| Türkei | - Für die Hochschulbildung zuständige nationale Behörde - ENIC NARIC - Türkei - Europäischer Hochschulraum - Verordnung des Rates für Hochschulqualität der Türkei (THEQC) - Kriterien für die Anerkennung internationaler Qualitätssicherungsagenturen | - Institutioneller externer Evaluierungsprozess: mindestens alle fünf Jahre | Von den vom THEQC anerkannten oder autorisierten Agenturen akkreditierte Programme sind in der YKS Higher Education Programs and Placement Guideline aufgeführt (früher ÖSYS Higher Education Programs and Placement Guideline genannt). |
Internationale Qualitätssicherungsagenturen, die vom Higher Education Quality Council of Türkiye anerkannt wurden (THEQC-Verordnung). |
Die Verfahren der Agentur sind auf ESG ausgerichtet 2015 und kompatibel mit dem Nationalen Qualifikationsrahmen für die Hochschulbildung in der Türkei (NQF-HETR). |
NEIN |
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https://data.deqar.eu/country/177 | TR | SOLLEN | 177 | |
| Ukraine | - ENIC NARIC - Die Verordnungen zur Akkreditierung von Studiengängen im Hochschulbereich - Ministerium für Hochschulbildung - Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine zur Anerkennung von EQAR-registrierten Agenturen - Nationale Agentur für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (NAQA) - Bildungsgesetz 2017 (auf Englisch) - Ukraine - Europäischer Hochschulraum | - Institutionelle Akkreditierung: Die Regelung zur institutionellen Akkreditierung wird derzeit erarbeitet. - Programmakkreditierung: Die Studiengangsakkreditierung ist für alle Studiengänge verpflichtend (Bachelor, Master, Doktortitel). Die Akkreditierung erfolgt nach der Verordnung über die Akkreditierung von Studiengängen im Hochschulbereich (angenommen am 11.07.2019). | die endgültige Entscheidung über die Akkreditierung von Studiengängen ist der Akkreditierung durch die NAQA gleichgestellt. Die Informationen zu jedem akkreditierten Programm werden in die Unified State Electronic Database on Education eingegeben. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel V der Verordnung über die Akkreditierung von Studiengängen im Hochschulbereich(Link unten). |
Qualitätssicherungsagenturen(außer NAQA) müssen durch Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine genehmigt werden. Die Bestellung stammt aus dem Jahr 10 Juli 2019 NEIN. 554-P. Die genehmigte Liste besteht aus EQAR-registrierten Agenturen, die vor Juli 2019 in das Register aufgenommen wurden(siehe genehmigte Liste in den unten aufgeführten Links). |
eigene Kriterien | NEIN |
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https://data.deqar.eu/country/181 | UA | UKR | 181 | |
| Vereinigtes Königreich (England) | - Das Büro für das Studentenregister akkreditierter Anbieter - ENIC-NARIC - Website des Europäischen Hochschulraums | - Institutionelle Überprüfung: | Ja | Alle Hochschuleinrichtungen mit Abschlussbefugnis können ihre eigenen Auszeichnungen genehmigen und somit den europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung ihres gemeinsamen Programms nutzen. |
https://data.deqar.eu/country/274 | GB-ENG | 274 | |||||
| Vereinigtes Königreich (Nordirland) | - Qualitätssicherung der Hochschulbildung in Nordirland - ENIC-NARIC - Website des Europäischen Hochschulraums | - Institutionelle Überprüfung: | Ja | Alle Hochschuleinrichtungen mit Abschlussbefugnis können ihre eigenen Auszeichnungen genehmigen und somit den europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung ihres gemeinsamen Programms nutzen. |
https://data.deqar.eu/country/280 | GB-NIR | 280 | |||||
| Vereinigtes Königreich (Schottland) | - Website des Europäischen Hochschulraums - ENIC-NARIC | - Institutionelle Überprüfung: | Ja | Alle Hochschuleinrichtungen mit Abschlussbefugnis können ihre eigenen Auszeichnungen genehmigen und somit den europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung ihres gemeinsamen Programms nutzen. |
https://data.deqar.eu/country/278 | GB-SCT | 278 | |||||
| Vereinigtes Königreich (Wales) | - Hochschulfinanzierungsrat für Wales (WOCHENENDE) - Qualitätsbewertungsrahmen für Wales (2020) - ENIC-NARIC - Website des Europäischen Hochschulraums | - Institutionelle Überprüfung: | Walisische regulierte Anbieter müssen sich alle sechs Jahre einer Überprüfung durch eine EQAR-registrierte Agentur unterziehen. |
Spezifische Bedingungen im Zusammenhang mit der Verwendung der walisischen Sprache und der Angleichung an den Kredit- und Qualifikationsrahmen für Wales; Verwendung der Kern- und allgemeinen Praktiken innerhalb des Qualitätskodex sowie von Merkmalsaussagen und Themen-Benchmark-Aussagen, gegebenenfalls(Weitere Informationen finden Sie im Qualitätsbewertungsrahmen für Wales) |
Ja | Alle Hochschuleinrichtungen mit Abschlussbefugnis können ihre eigenen Auszeichnungen genehmigen und somit den europäischen Ansatz zur Qualitätssicherung ihres gemeinsamen Programms nutzen. |
https://data.deqar.eu/country/279 | GB-WLS | 279 |
